22.03.2022 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag zur Baugenehmigung eines Wohnhauses mit 2 WE für das Grundstück „Bismarckallee 33“.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für den 1. Nachtrag zur Baugenehmigung des Wohnhauses mit 2 WE für das Grundstück Bismarckallee 33“ zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Dr. Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.