21.04.2022 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bauvoranfrage bezieht sich nur auf die gestellten Fragen, nicht auf die beigefügten Skizzen. So sind Gebäudehöhen und die Lage des Gebäudes nicht eindeutig erkennbar sind.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage und beantwortet die Fragen wie folgt:

Ist eine eingeschossige Wohnbebauung wie im anliegenden Lageplan dargestellt, mit den aufgeführten Baumassenzahlen (GRZ I und GRZ II) zulässig? – Ja - einstimmig.

  1. Ist die Fällung der im Baufeld befindlichen Bäume Nr. 5, 6, 12, 16, 17, 31, 32, 33, 34, 34, 35, 36, 37, 38, 39 zulässig? – Ja - einstimmig
  2. Ist eine Reduzierung der Ersatzanpflanzung aufgrund des vorhandenen Baumbestandes möglich? – Ja - einstimmig
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

5

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

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