26.04.2022 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses auf dem Grundstück „Billtal 6“.

Die zulässige Gebäudehöhe ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu klären und nicht Gegenstand der Beratung. Der Antragsteller hat den Nachweis der Eingeschossigkeit des Gebäudes im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

  • Sind die Lage und die Kubatur des Wohnhauses zulässig? – Ja
  • Wird einer geringfügigen Überschreitung der 21 m Linie durch den Wintergarten zugestimmt? – Ja

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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