16.06.2022 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch die Drehung der Grundfläche, kann es sein, dass Bäume gefällt werden müssen.
Die Lage des Baufeldes soll sich bei der Drehung nicht ändern. Es ist ggf. um den Mittelpunkt des eingezeichneten Baufeldes zu drehen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses auf dem Grundstück „Billtal 6“.

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist eine gedrehte Lage (90°-Drehung) der Grundflächen Ahornweg 4 und 6 des geplanten Neubaus mit einem Baufeld von (14 m x 24 m) genehmigungsfähig? – Ja
  2. Ist eine Firsthöhe wie die Gebäude auf den Grundstücken Ahornweg 4 und 6 genehmigungsfähig? – Ja
  3. Gibt es Vorgaben zur Fassadengestaltung (Klinker, Putz etc.)? – Nein
  4. Das Maß der baulichen Nutzung soll den Wohnhäusern auf den Grundstücken Ahornweg 4 und 6 entsprechen. Ist dies genehmigungsfähig? – Ja
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.