28.06.2022 - 7 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ für den Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit auf dem Grundstück „Große Straße 16“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit auf dem Grundstück „Große Straße 16“ zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

5

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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