28.06.2022 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt den Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkopppel“ zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“ zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

5

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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