28.06.2022 - 12 Sicherstellung der Zweizügigkeit als Obergrenze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Wohltorf
- Datum:
- Di., 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Birgit Prahl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Grundschule Wohltorf nicht mehr als zwei Klassen je Jahrgang beschulen soll. Dazu kann es erforderlich werden, dass nicht allen Schulanmeldungen zugestimmt werden kann.
Die Gemeinde Wohltorf wünscht sich bei der Vergabe der Schulplätze folgende Reihenfolge:
- Anmeldungen für Kinder mit 1. oder Hauptwohnsitz in Wohltorf (Durchführung der Schulpflicht),
- Anmeldungen für Kinder mit 1. oder Hauptwohnsitz im OT Krabbenkamp der Stadt Reinbek,
- Anmeldungen für Geschwisterkinder mit anderem Wohnsitz.
Liegen darüber hinaus mehr Anmeldungen für einen Jahrgang vor, als Plätze in zwei Klassen zur Verfügung stehen, entscheidet die Schulleitung.
