28.06.2022 - 18 Einholung von Angeboten für eine Energieberatun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lentz erläutert den Antrag. Es wird vorgeschlagen, das E-Werk Sachsenwald für eine kostengünstige Energieberatung anzufragen.

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Beschluss

Beschluss:

Es sind Angebote von zertifizierten Energieberatern für eine Energieberatung mit konkreten Vorschlägen für eine umfassende Ertüchtigung der gemeindlichen Liegenschaften Thies’sches Haus Alte Allee 1 und Grundschule Alter Knick 22 mit dem Ziel eines Verzichts der Energieversorgung durch fossile Energieträger einzuholen. Die Angebote sollen bis 01.10.2022 vorliegen. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen soll ersichtlich sein,

  • welche Maßnahmen voneinander abhängig sind und welche nicht,
  • welche Maßnahmenreihenfolge sinnvoll oder erforderlich ist,
  • welche Maßnahmen den größten Energieeinsparungseffekt haben, und
  • eine grobe Kostenschätzung der einzelnen Maßnahmen.

 

Weiterhin ist zu prüfen, ob die Statik der Gebäude es zulässt, die Dächer komplett mit Fotovoltaikmodulen zu versehen.

Unabdingbare Regelungen zum Denkmalschutz des Thies’schen Hauses sind zu berücksichtigen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für die Energieberatung zu ermitteln und entsprechende Förderanträge zu stellen.

Die finanziellen Mittel auf der Ausgabenseite und auf der Einnahmenseite sollen im Haushaltplan des Jahres 2023 vorgesehen werden.

Ist absehbar, dass bestimmte Maßnahmen zur Energieeinsparung sich relativ kurzfristig amortisieren bzw. kostengünstig und kurzfristig umsetzbar sind, sollen solche Maßnahmen einschließlich deren zu erwartenden Fördermittel im Haushaltplan des Jahres 2023 vorgesehen werden.

Wenn die Möglichkeit besteht, die Energieberatung für die Gemeinde kostenfrei zu erhalten z.B. über die Verbraucherzentrale, sind baldmöglichst Beratungstermine zu vereinbaren.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

9

9

0

0

 

Frau Amtsdirektorin Lehmann merkt an, dass in dem Beschluss ein Datum zur Umsetzung genannt ist. Dies kann in einem Verbund mehrerer Gemeinden als Amt nicht funktionieren. Die Priorisierung der Abarbeitung der Aufträge nimmt die Verwaltung vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1007679&selfaction=print