18.08.2022 - 7 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes durch Dachgauben auf dem Grundstück „Müllerkoppel 17a“. Die zulässige GFZ von 0,2 ist einzuhalten.

Die zulässige GFZ kann vom Ausschuss nicht überprüft werden und ist entsprechend zu kontrollieren.

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes durch Dachgauben auf dem Grundstück „Müllerkoppel 17a“ zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

4

4

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

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