29.08.2022 - 10 Bebauungsplan Nr. 32 "Fasanenweg", für das Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die anwesenden Anwohner des betreffenden Gebietes bringen ihre Einwände gegen die geplante Bebauung vor. Die Ausschussmitglieder äußern Verständnis und geben zu bedenken, dass sie zum einen die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen abzuwägen und zum anderen die Interessen der Anwohner bei der Gestaltung der zu bebauenden Fläche im Rahmen seiner Aufgaben und rechtlichen Möglichkeiten in bestmöglicher Weise berücksichtigt und ausgeschöpft haben.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Für das Gebiet: „Östlich Fasanenweg, westlich Steinredder, nördlich der Wohnbebauung Haidweg“ wird der Bebauungsplan Nr. 32 „Fasanenweg“ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro WRS / Hamburg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

8

5

3

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Abstimmungsgespräch zur weiteren Planung findet in Kürze statt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage