14.09.2022 - 7 Bericht des Bügermeisters

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Wortprotokoll

Bürgermeister Klaus Tormählen berichtet:

  1. Auf der Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2022 gab es zu TOP 19:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Umgestaltung der beiden Tennisplätze an der Turnhalle/Bürgerhaus einen Beschluss, der so nicht hätte abgestimmt werden dürfen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt: 12

Ja-Stimme(n): 5 Nein-Stimme(n): 5 Enthaltung(en): 2

Unter den Nein-Stimmen war die von Herrn Klockmann, der wegen Befangenheit nicht hätte mitstimmen dürfen.

 

Dazu hat uns die Verwaltung mitgeteilt:

Gemäß § 22 Absatz 2 Nummer 3 GO gilt das Verbot ehrenamtlicher Tätigkeit auch für Personen, die als Mitglied eines Vorstandes (…) tätig sind. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht zwischen Vorstand und geschäftsführendem Vorstand. Eine Befangenheit des Herrn Klockmann kann demnach bejaht werden. Er hätte an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilnehmen dürfen und hätte dieses auch mitteilen müssen.

 

Somit ist es zu einem Verstoß gegen § 22 Abs. 2 Nr. 3 GO gekommen.

 

Das Versäumnis der Durchführung dieses Sachverhalts der Ausschließung von der Beschlussfassung ist nicht der 2. stellv. Bürgermeisterin anzulasten. Der/Die Vorsitzende muss nicht wissen, ob jemand stimmberechtigt ist oder nicht. Das muss jedes Ausschussmitglied für sich selbst feststellen.

Zu beachten ist weiterhin § 43 Abs. 2 GO, wonach ein Widerspruch gegen die Beschlussfassung der Gemeindevertretung innerhalb von 2 Wochen schriftlich eingelegt und begründet werden muss. Dieses ist leider nicht erfolgt.

 

 

  1. Die Verwaltung hat eine Liste mit Projekten vorgelegt, welche zur Bearbeitung für das Jahr 2023 anstehen. Die Liste wurde im Vorhinein an die Gemeindevertreter*innen versandt. Die Liste wurde mit dem Bürgermeister abgestimmt. Seine Abfrage bei den Gemeindevertreter*innen hat keine weiteren Wünsche ergeben.

Die Kämmerei hat darauf hingewiesen, dass weitere Projekte nicht mehr angemeldet werden können, da dafür sowohl die Personalkapazitäten als auch die finanziellen Mittel fehlen.

 

  1. Das Verfahren zur Errichtung einer Solarthermieanlage auf der Fläche südlich des Firmensitzes der GWB stockt. Zwar wurde von der Unteren Naturschutzbehörde signalisiert, dass das Verwenden der Ausgleichsfläche gegen zusätzlichen Ausgleich möglich ist, die Forstbehörde hat aber festgestellt, dass die Nachbarausgleichsfläche als Wald eingestuft wird und dass damit ein Abstand zur Baumaßnahme von 30 m eingehalten werden muss. Damit würde sich die Fläche für die Anlage so vermindern, dass sie wirtschaftlich nicht mehr machbar ist.

Der Bürgermeister hat Initiativen bei den zuständigen Ministerien in Kiel mit dem Ziel der Unterstützung bei der Umsetzung unternommen. Über die Ergebnisse wird er die Beteiligten informieren. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass ein Durchwuchs der mit dem Kriterium Sukzession deklarierten Fläche nebenan hätte vermieden werden können, wenn die Gemeinde seinem Rat vor ca. 15 Jahren gefolgt wäre und als Schutzkriterium eben nicht Sukzession festgeschrieben hätte.

 

  1. Nach der Fertigstellung der Erschließungsarbeiten vor ca. 5 Jahren im B-Plan 27 hätte zügig die Abnahme der Maßnahme erfolgen müssen. Dies ist nicht geschehen, weil der Investor die Arbeiten an der Grünfläche bis heute nicht abgeschlossen hat.

Das Bauamt hat inzwischen die Fertigstellung bis Jahresende angemahnt. Sollte das nicht erfolgen, wird eine Klage in Erwägung gezogen.