20.09.2022 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beantwortet die Fragen der Bauvoranfrage zu Stellplätzen und Nutzung des Grundstückes „Bergstraße 24“ wie folgt:
1a) Ja, die Stellplätze dürfen senkrecht zur Straße ohne Einhaltung des 3,0 m Abstandes zur Straßenbegrenzungslinie errichtet werden. Dies gilt nicht, wenn Garagen oder Carports errichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
7 |
0 |
0 |
1b) Nein, horizontal angelegte Stellplätze zur Straße müssen der Abstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten, da die städtebaulichen Ziele des B-Plans nicht berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
0 |
7 |
0 |
2) Nein, die Errichtung eines Gebäudes ohne eine Gewerbeeinheit entspricht nicht den städtebaulichen Zielen des B-Plan.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
0 |
7 |
0 |
3 a) Ja, die Anordnung des Gewerbes bedarf keiner separaten Einheit.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
7 |
0 |
0 |
3b) Nein, eine Gewerbe-Einheit darf nicht in räumlicher Verbindung mit der Wohnnutzung (z.B. angegliedertes und verbundenes Büro) ausgeführt werden
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
0 |
7 |
0 |
4) Ja, der Gewerbeanteil im Erdgeschoss muss 25% betragen und der Straßenseite Bergstraße hinzugewandt sein.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
7 |
0 |
0 |
5) Nein, eine gewerbliche vermietete Wohnung wird nicht als Gewerbe angesehen, sondern als Wohnnutzung.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
0 |
7 |
0 |
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu folgenden Punkten:
- Siehe oben
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt zu folgenden Punkten keine Ausnahme von der Veränderungssperre:
- Siehe oben
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
