20.09.2022 - 9 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 "Kuhkoppel" für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Aufgrund der Rechtsprechung ist eindeutig geregelt, dass der Flächenanteil des sogenannten Pfeifenstiels bei der Ermittlung der überbaubaren Fläche herausgerechnet wird. Damit verkleinert sich die Flächengröße die als Grundlage für die Berechnung der GRZ herangezogen wird. Es ist auch klar geregelt, dass jede bauliche Veränderung des Untergrunds, unabhängig von der Art des Material, als Versiegelung gilt und bei der Berechnung der GRZ II ebenfalls herangezogen werden muss.
Das Büro BSK damit beauftragt, eine textliche Variante für die 2. Änderung zu entwickeln. Es soll versucht werden eine Lösung zu finden, um für Pfeifenstielgrundstücke, bestehende oder auch zukünftige, eine einheitliche Bewertungsvorlage zu finden.
Es besteht Bestandsschutz, dieser gilt allerdings nicht beim Abbruch von Bestandsgebäuden und anschließenden Neubauten oder neugeteilte Grundstücke, die dann über Pfeifenstiele erschlossen werden sollen.
Es wird kein Beschluss gefasst.
Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Dr. Bornholdt von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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