02.11.2022 - 7 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das G...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Teschke erläutert den vorliegenden Sachstand.

 

Fall 1):  Die Bestandsvilla wird abgerissen und es werden dafür zwei Baufelder vorgesehen sowie zusätzlich drei neue Baufelder.

 

Fall 2):  Die Bestandsvilla bleibt erhalten und es wird ein Baufeld mit den Abmaßen des Gebäudes vorgesehen sowie zusätzlich drei neue Baufelder.

 

Davon gibt es jeweils zwei Varianten:

  1. Länge der neuen Baufelder 19 m, 2-geschossig,
  2. Länge der neuen Baufelder 20 m, 1-geschossig

Der Investor bevorzugt die Zweigeschossigkeit.

 

In den vergangenen Gesprächen zwischen Gemeinde und Investor sind auf vielen Gebieten Kompromisse gefunden worden, z. B. bleibt das angrenzende Wäldchen unbebaut und die Baufelder haben einen großen Abstand zur Straße (der allerdings nicht der bisherigen Baulinie entspricht).

 

Der Bauausschuss und die anwesenden Bürger diskutieren das Für und Wider der vorgelegten Planung. Folgende Punkte werden angesprochen:

 

Herr Stinnes gibt zu bedenken, dass die Baulinie der bisherigen Häuser nicht eingehalten wird. Herr Dr. Gestefeld äußert sich positiv über den Erhalt des Wäldchens entlang des Wanderweges. Herr Drabner schlägt vor, dass die Gebäude weiter in Richtung Bille verschoben werden und befürwortet eine schnelle Entscheidung, unabhängig davon welche Variante der Investor bevorzugt.

 

Die beiden anwesenden Bürger befürchten die Zerstörung des besonderen Ambientes des Billetales. Bei Zweigeschossigkeit entstehen massive Baukörper, die die Sichtachse stören würden. Die Abstandslinie zur Straße sollte ebenfalls eingehalten werden. Die Gebäude müssen weiter nach hinten gebaut werden. Es besteht Unverständnis darüber, dass dieser B-Plan zunächst auf die Tagesordnung kommt und er dann wieder abgesetzt wird. Es wird nachgefragt, warum die Gemeinde die Bauleitplanung nicht unabhängig vom Investor selbst in die Hand nimmt.

 

Herr Dr. Teschke nimmt dazu Stellung. Die Gemeinde ist verpflichtet wirtschaftlich zu handeln, dazu gehört auch, dass ggf. Planungskosten von Investoren übernommen werden. Es soll nun überlegt werden, ob die Gemeinde die Planungskosten für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes trägt und nicht wie bisher angedacht, der Investor. Diese Entscheidung kann nur nach Rücksprache mit dem Amt erfolgen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Das Verfahren ruht. Der Kaufvertrag zwischen dem Investor und der vorherigen Eigentümerin wurde rückabgewickelt.

 

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Anlagen zur Vorlage