01.12.2022 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Neubau des Wohnhauses auf dem Kellergeschoss des Bestandshauses für das Grundstück „Bismarckallee 6“.

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss auf dem vorhandenen Kellergeschoss ist möglich, wenn die Festetzungen der GRZ und GFZ eingehalten werden. Dabei ist zu berückisichtigen, dass auch Aufenthaltsräume im Keller- und Dachgeschoss bei der Berechnung der GFZ zu berücksichtigen sind.

 

Ja

 

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

 

  1. bis 5.  Nein.

Alle Fragen zum Bestandsschutz sind von der Bauaufsicht zu beantworten.

 

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

0

6

0

 

  1. Sollte ein vollständiger Neubau inkl. neues Kellergeschoss notwendig sein, dann positioniert sich die Gemeinde wie folgt:

Zustimmung

 

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

6. Fragen zum Denkmalschutz

 

Nein

Fragen zum Denkmalschutz beantwortet die Bauaufsicht nach Rücksprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde

 

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

0

6

0

 

7. Ein Satteldach ist zulässig, die Mindestdachneigung beträgt 20°.

 

Ja

 

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

8. Ein Walmdach ist zulässig, die Mindestdachneigung beträgt 20°.

 

Ja

 

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

9. Eine Holzfassade ist zulässig.

 

Ja

 

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister für den Abbruch des Bestandshauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 6“ die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“ in Aussicht zu stellen.

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Gemeindliche Stellungnahme an die Bauaufsicht übersandt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage