06.12.2022 - 9 Fällung einer Eiche im Wendehammer im Weidenstieg

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Wortprotokoll

Es liegt ein Antrag eines Nachbarn für die vorzeitige Fällung einer Eiche auf dem Grundstück Weidenstieg 30 vor.Die Eiche steht nach der Vorplanung im Bereich geplanter Parkplätze. Der Ausschuß empfiehlt, diese Lösung im Zuge der weiteren Planung zu prüfen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt dem Antrag des Eigentümers des Grundstückes „Sachsenwaldstraße 4a“ für die Fällung der gemeindlichen Eiche im Wendehammer im Weidenstieg zu. Da die Eiche nach dem Naturschutzgesetz geschützt ist, hat der Antragsteller selbst die Fällgenehmigung zu beantragen und die Kosten der Fällung zu tragen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

0

7

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1011385&selfaction=print