16.12.2022 - 9 Haushaltssatzung 2023 nebst Plan und Anlagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Junge erläutert die maßgeblichen Punkte des Haushaltsplanes mit Bezug auf die Beratungen im Finanzausschuss.

 

Vor allem erläutert er, dass im Verwaltungshaushalt erhebliche Risiken aufgrund der allgemeinen Inflation und deutlich steigenden Lohn- und Energiekosten existieren würden. Dies sei berücksichtigt, führe im Ergebnis aber zu einem defizitären Haushaltsansatz, der mit der Rücklage ausgeglichen werden müsse.

Weiterhin beinhalte der Vermögenshaushalt sehr hohe Investitionen.
Die im Finanzausschuss besprochenen Anpassungen, u.a. Budget KiTa Kleeblatt -100.000 €, seien im vorliegenden Haushalt eingeflossen. In Bezug auf die Investitionen entspreche der Haushalt der Beschlusslage der GV.
Entgegen der Vorlage zum Finanzausschuss sei wegen reduzierter Ansätze ein Ausgleich des Haushaltes nun vollständig aus der Rücklage möglich.

Zusätzlich habe der Finanzausschuss für die Gemeindevertretung mögliche Einsparstellen benannt. Hier wird auf das entsprechende Protokoll verwiesen.

 

Insofern sei davon auszugehen, dass die für 2024 geplanten Investitionen, wie z.B. Feuerwehrgerätehaus und neues Feuerwehrfahrzeug, kreditfinanziert werden müssen.

Die Fördermittel für den KiTa-Bau würden frühestens im Jahr 2024 fließen.

Herr Junge weist darauf hin, dass der Haushalt für 2023 noch ausgeglichen vorgelegt werden könne. Dies sei in einigen anderen Gemeinden des Amtes schon nicht mehr der Fall.

 

Herr Dr. Riederer merkt an, dass er sich die Vorlagen angeschaut und dabei festgestellt habe, dass die Vorlage für den Finanzausschuss von der für die Gemeindevertretung abweiche. Es gäbe große Differenzen bei den Einnahmen und bei den Ausgaben. Außerdem findet er die Ausgaben für die Sanierung des Götensberges nicht. Nach seiner Ansicht könne deshalb der Haushalt so nicht beschlossen werden.

 

Herr Junge weist noch einmal auf seine eingangs getätigten Ausführungen hin. Für die ersten Beratungen im Finanzausschuss sei es gängige Praxis, dass der Haushalt unausgeglichen vorgelegt werde. Erst zur Sitzung der Gemeindevertretung erfolge der Ausgleich.

Hinsichtlich der Sanierung des Götensberges stünden die Haushaltsreste aus den Vorjahren zur Verfügung. Da die Ausschreibungsergebnisse noch nicht vorliegen würden, gebe es keine Veranlassung, weitere Mittel in den Haushalt einzustellen.

 

Herr Sprenger ist ebenfalls der Auffassung, dass die jetzt vorgelegten Zahlen andere seien als im Finanzausschuss. Es gäbe eine Differenz von ca. 250.000 €.

Außerdem habe der Finanzausschuss eine Kreditaufnahme beschlossen.

 

Herr Junge stellt richtig, dass die Anpassungen der Beschlusslage aus dem Finanzausschuss entsprächen und daher nicht überraschend seien.

Im Finanzausschuss war ebenfalls erörtert worden, dass eine Kreditaufnahme nur dann erfolgen werde, wenn ein Ausgleich durch Rücklagenentnahme nicht möglich sei.

Da dies aber nun der Fall sei, müsse keine Kreditaufnahme erfolgen.

Die Entnahme aus der Rücklage habe nach den Grundsätzen der Haushaltsplanung und -führung Vorrang vor einer Kreditaufnahme.

 

Herr Gerdes hält das Zahlenmaterial für undurchsichtig, zumal schon zur Sitzung des Finanzausschusses die Höhe der Rücklage bekannt gewesen sein müsste.

 

Frau Schulz-Peter berichtet, dass der Finanzausschuss gewissenhaft alle Zahlen und Positionen durchgearbeitet habe.

Die jetzt zur Gemeindevertretung vorgelegte Fassung unterscheide sich nur in wenigen Bereichen von dem zum Finanzausschuss vorgelegten Entwurf, nämlich nur dort, wo die im Finanzausschuss erarbeiteten Einsparungen berücksichtigt wurden und bei der Allgemeinen Finanzwirtschaft durch die Buchungen bezüglich der Rücklage. Dies entspräche der üblichen Verfahrensweise seit Jahren.

Bezüglich des Götensberges führt sie aus, dass die dafür vorgesehenen Mittel in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltsstelle dargestellt und daher auch nachvollziehbar seien.

 

Herr Kröger schließt sich diesen Ausführungen an und verdeutlicht, dass es natürlich abweichende Zahlen gäbe, da der Finanzausschuss Änderungen beschlossen habe.

 

Herr Lohmeyer stellt fest, dass die Rücklagen damit aufgebraucht werden. Er fragt nach, was geschieht, wenn die Mittel für den Götensberg nicht ausreichen.

 

Herr Junge erwidert, dass man dies abwarten müsse, da das Ausschreibungsergebnis noch nicht feststehe.

Der Jahresabschluss 2022 werde voraussichtlich mit einem Überschuss abschließen, der dann der Rücklage zugeführt würde. Aus diesem könnten Mehrausgaben finanziert werden.

 

Herr Dr. Riederer ist der Auffassung, dass man die Ansätze höher hätte ansetzen sollen, um eine Kreditaufnahme zu ermöglichen. Herr Böttcher schließt sich dem an und führt aus, dass im Haushalt alle Wünsche eingeplant werden sollten. Der Haushalt sei in der jetzigen Form „knapp auf Kante genäht“.

 

Herr Junge widerspricht dem und verweist auf die durch das Land verfügte Realisierungsquote. Sofern im kommenden Jahr Mehrausgaben z.B. beim Götensberg entstehen sollten, die nicht gedeckt werden könnten, müssten die geplanten Investitionen auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Herr Gerdes führt aus, dass man auch die Umlagen für Kreis und Amt in den Blick nehmen müsse. Die Kreisumlage sei seit 2018 um 9%, die Amtsumlage um 40% gestiegen.

 

Herr Fuhrt weist darauf hin, dass hierüber der Amtsausschuss beschließe. Durch einen Zuwachs an Aufgaben habe es Personalsteigerungen gegeben.

Herr Kröger schließt sich dem an und ergänzt, dass ein Vergleich der Kreisumlage mit der Amtsumlage nicht möglich sei.

 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der anliegenden Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen, wie der Urschrift der Niederschrift zu dieser Sitzung beigefügt, für das Jahr 2023 mit folgenden Änderungen:

  • Im Stellenplan wird die Stelle Nr. 6 (Schulsekretariat) mit einem Sperrvermerk versehen
  • Der Ansatz der Haushaltsstelle 04.21120.11010 wird auf 71.400 € festgesetzt
  • Der Ansatz der Haushaltsstelle 04.21120.57200 wird auf 93.000 € festgesetzt

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

17

9

1

7

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

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