07.12.2022 - 13 Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet: "Südlich S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Tormählen führt in den Tagesordnungspunkt ein.

Frau Vierdt-Ziegelitz richtet die Frage an Herrn Kühl, was im Gewerbegebiet zulässig ist.

Herr Kühl gibt allgemeine Erläuterungen. So ist z.B. durch die Begründung des B-Plans Einzelhandel ausgeschlossen.

Herr Kühl wird gebeten, eine Liste der möglichen Gewerbeansiedlungen vorzulegen.

Frau Mirow äußert, dass die SPD-Fraktion die Planung nicht befürwortet, da die Lastenverteilung Investor – Gemeinde nicht ausgewogen ist. Sie verweist auf die Ausführungen aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses.

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Beschluss

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet: „Südlich der Schwarzenbeker Landstraße, westlich der Börnsener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet: „Südlich Schwarzenbeker Landstraße (B 207), nördlich Pusutredder, westlich der Straße Beim Sachsenwald (B-Plan 27)“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BaugB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

16

9

7

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Amtliche Bekanntmachung ist vom 21.12.2022 bis zum 29.12.2022 erfolgt. Die Auslegung findet vom 29.12.2022 bis zum 30.01.2022 statt.

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Anlagen zur Vorlage