07.12.2022 - 10 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Börnsen
- Datum:
- Mi., 07.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Tormählen und Herr Kühl vom Planungsbüro BSK erläutern die vorgenommene Abwägung insbesondere mit Blick auf die ablehnende Haltung der Gemeinde Wentorf.
Herr Kühl erklärt, dass mit dem Inkraftsetzen des neuen Landesentwicklungsplans die vormals bestehende Forderung einer Zustimmung von benachbarten Zentren entschärft wurde. Dies greift auch hier.
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet: „Südlich der Schwarzenbeker Landstraße, westlich der Börnsener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet: „Südlich der Schwarzenbeker Landstraße, westlich der Börnsener Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet über der Adresse „www.boernsen.de“ in der Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlagen zur Vorlage
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