07.12.2022 - 9 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Tormählen führt in den Sachverhalt ein.

Frau Mirow vertritt die Auffassung, dass die Planung nur zum Vorteil von Privaten und mit Blick auf KiTa und Schule zu Lasten der Gemeinde geht. Es fehlen Betreuungsplätze. Das Amt hat eine Entwicklungsplanung vorgelegt, die einen zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen darlegt. Dazu kommt noch der Generationenwechsel in der bestehenden Bebauung, so dass der Bedarf weiter steigen wird.

Herr Bürgermeister Tormählen verweist darauf, dass die Planungen noch angepasst werden. Ein öffentliches Interesse für die Planung sei außerdem vorhanden, da ansonsten die Zukunft des Tennisvereins gefährdet ist.

Frau Henke und Frau Hoops sind der Auffassung, dass die Aktualisierung der KiTa- und Schul-Bedarfsplanung zunächst abgewartet werden sollte.

Es wird darauf verwiesen, dass die Schule in zwei Jahren 3- statt 2-zügig sein wird.

Herr Laudi geht nochmal auf die anzupassende Bedarfsplanung ein.

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Beschluss

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Börnsen wird für das Gebiet: "Im Norden begrenzt durch den Fußweg vom Hamfelderedder zur Kirche, im Osten durch den Hamfelderedder, im Süden durch den Wald zwischen Hamfeldredder und Kirche und im Westen durch die Kirche (Kirchweg 6)“ die 8. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Teilweise Änderung der Ausweisung Sondergebiet „Tennis“ in Wohnbaufläche, Anpassung der Waldgrenze im südlichen Bereich des Sondergebietes. Weiterhin ist die Anpassung der Gemeinbedarfsfläche „Kirche“ an die tatsächlich vorhandene Nutzung vorgesehen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro GSP in Bad Oldesloe beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

16

9

7

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt vom 05.01.2023 bis zum 13.01.2023.

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Anlagen zur Vorlage