20.12.2022 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
- Datum:
- Di., 20.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Wortprotokoll
Herr Dr. Teschke informiert, dass das Gartenhaus in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze stehen soll. Die Bauaufsicht wird klären, ob das Gartenhaus dort stehen darf. Mit 17,5 m² ist es zu groß und widerspricht damit dem B-Plan Nr. 11.
Herr Dr. Teschke fragt die Ausschussmitglieder, ob eine Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift erteilt werden soll. Es besteht die Befürchtung, dass dieses Bauvorhaben ein negatives Vorbild für andere Grundstückseigentümer im Geltungsbereicht des B-Planes sein könnte und die Gemeinde dann nicht ihr Einvernehmen versagen kann. Tendenziell spricht sich der Ausschuss dafür aus, den B-Plan einzuhalten und keine Sondergenehmigung zu erteilen und kommt zu folgenden Ergebnis:
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Errichtung eines Gartenhauses mit den Maßen 5,0 m x 3,5 m auf dem Grundstück „Eichenallee 10f“. Von der Festsetzung 2.4.1 der 3. Änd. B-Plan 11 darf abgewichen werden und das Gartenhaus muss nicht in Material, Farbe und Form dem Hauptgebäude entsprechen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
0 |
6 |
1 |
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
Der Bauausschuss kann sich vorstellen zu einem geänderten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wenn der Antrag im wesentlichen der
gestalterischen Zielsetzung des 2.4.1. des Bebauungsplanes Nr. 11 entspricht und eine ästhetisch gleichwertige Lösung vorsieht.
