10.01.2023 - 7 Haushaltsberatung 2023

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Vorwege kommt die Frage auf, was genau die Realisierungsquote von 60 Prozent bedeutet. Herr Jäger erläutert dies an einem praktischen Beispiel.

 

Anschließend wird durch Herr Jäger der geplante Jahresabschluss vorgestellt. Es werden einige Haushaltsreste gebildet, jedoch wird von der Kreditermächtigung 2022 kein Gebrauch gemacht. Der Soll-Überschuss beträgt voraussichtlich 240 T€.

 

Herr Leddin fragt, ob und wie Kosten für Feuerwehreinsätze abgerechnet werden. Da es in der Gemeinde aktuell keine Gebührensatzung für Feuerwehreinsätze gibt, möchte sich der Finanzausschuss in den nächsten Sitzungen mit diesem Thema beschäftigen. Als Vorbild könnte hier die Gemeinde Börnsen dienen.

 

Im Weiteren werden von den Mitgliedern des Finanzausschusses Fragen zu einzelnen Haushaltsstellen und Ansätzen gestellt, welche seitens der Kämmerei beantwortet werden und sodann gegebenenfalls angepasst wurden. Für den Bereich Bauhof Aumühle/Wohltorf ist es geplant die Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.06.2023 zu gründen. Bis dahin sollen sämtlich Beschlüsse eingeholt sein.

 

Die Bewirtschaftungskosten der gemeindeeigenen Liegenschaften wurden nach unten korrigiert, da nun auch die Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse berücksichtigt wurden. Ebenso wurden die Gewerbesteuereinnahmen erhöht und an das aktuelle Vorauszahlungssoll angepasst.

 

Im Vermögenshaushalt gibt es keine nennenswerten Änderungen. Fast alle Projekte sind angelaufen. Hier zu nennen sind die Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges, der Bau von E-Ladesäulen, Neubau des Sport- und Jugendheims, Planungskosten für den Neubau der Feuerwehr oder Straßenbaumaßnahmen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der anliegenden Haushaltssatzung, nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2023, unter Berücksichtigung der hier vorgenommenen Änderungen, zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1012022&selfaction=print