01.02.2023 - 8 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Einfri...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

Herr Stinnes erklärt, er sehe keine Erfordernis für eine Gestaltungssatzung, Einfriedungen sollten in die Hände der jeweiligen Eigentümer:innen gelegt werden.

 

Die offenen Punkte im Satzungsentwurf wurden nach Diskussionen in einzelnen Beschlüssen festgelegt.

 

Beschluss:

Im § 3, 1. Absatz wird die Höhe der Einfriedung mit 1,20 m festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

1

4

2

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

Im § 3, 1. Absatz wird die Höhe der Einfriedung mit 1,50 m festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

5

2

0

Der Antrag ist damit angenommen.

 

 

Beschluss:

Im § 3, 2. Absatz wird die Höhe der geschlossenen Einfriedung mit 0,80 m festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

3

4

0

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

Im § 3, 2. Absatz wird die Höhe der geschlossenen Einfriedung mit 1,00 m festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

4

2

1

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Beschluss:

Im § 3, 2. Absatz wird die Höhe der Friesenwälle mit Bepflanzung mit 1,50 m festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

1

0

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Beschluss:

Im § 3, 6. Absatz wird „Oder“ gestrichen und der Satz wird wie folgt formuliert: „Toranlagen sind auch aus anderen Materialien zulässig und dürfen eine maximale Höhe von 1,50 m aufweisen.“

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

1

0

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Die Regelungen sollen in allen Straßen gelten, abweichende Regelungen für einzelne Straßen werden nicht beantragt und damit auch nicht beschlossen.

 

Es besteht Einvernehmen, dass die Gestaltungssatzung mit den beschlossenen Änderungen in die Gemeindevertretung eingebracht werden soll.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Gestaltungssatzung für Einfriedungen wird in der GV am 15.03.2023 beraten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1012922&selfaction=print