01.02.2023 - 7 Bebauungsplan Nr. 25 "An den Pappeln" für das G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

Es besteht Einvernehmen, gemäß § 11 Geschäftsordnung einen betroffenen Bürger anzuhören. Dieser spricht folgende Punkte an:

  1. Könnte/soll die Zuwegung zu den hinterliegenden Reihenhäusern gemäß der aktuellen Planung als öffentliche Straße gewidmet und ins Eigentum der Gemeinde überführt werden? – Herr Dr. Teschke verneint dies.
  2. Wieviel Stellplätze sollen in der jetzt vorgesehenen Tiefgarage im Gebiet WR3 auf den Flächen 1 bis 3 entstehen? – Herr Dr. Teschke erklärt, dass in der Tiefgarage mit den maximal vorgesehenen Ausmaßen nicht mehr als 40 Stellplätze möglich sind.
  3. Der Bürger spricht sich dafür aus, dass der Versatz des Staffelgeschosses im Gebiet WR3 gemäß früheren Planungen rundum je 2 m betragen soll und nicht wie jetzt vorgesehen nur 1 m, ansonsten würden die zu errichtenden Gebäude sehr massiv werden.

 

Herr Dr. Teschke berichtet, dass es mit der Kreisbaugenossenschaft Gespräche gegeben hat.

Herr Kühl erläutert die Unterlagen zum überarbeiteten Entwurf. Er erklärt, dass im Bereich der vorgesehenen Tiefgarage noch weniger als 40 Stellplätze möglich wären, wenn im Keller auch noch Abstellräume vorgesehen werden.

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion, aus der sich folgende Beschlüsse ergeben, die Abweichungen bzw. Bestätigungen von der präsentierten Bebauungsplanung enthalten.

 

Beschluss:

In Gebiet WR3 auf den Flächen 1 bis 3 soll der Bau einer Tiefgarage ermöglicht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

0

1

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Beschluss:

In Gebiet WR3 soll das Staffelgeschoss an der Nordseite 1 m, an den anderen 3 Seiten 2 m zurückspringen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

0

1

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Beschluss:

In Gebiet WR3 soll die GRZ 0,25 betragen und zusätzlich 0 % für Terrassen und Balkone.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

0

1

6

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

In Gebiet WR3 soll die GRZ 0,24 betragen und zusätzlich 5 % für Terrassen und Balkone.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

2

5

0

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

In Gebiet WR3 soll die GRZ 0,23 betragen und zusätzlich 10 % für Terrassen und Balkone.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

0

1

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Beschluss:

In Gebiet WR3 soll die GRZ 0,22 betragen und zusätzlich 15 % für Terrassen und Balkone.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

2

2

3

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

In Gebiet WR3 soll keine maximale Anzahl von Wohneinheiten festgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

0

7

0

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

In Gebiet WR3 soll die maximale Anzahl von Wohneinheiten auf 10 festgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

4

3

0

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Beschluss:

In Gebiet WR3 soll die maximale Anzahl von Wohneinheiten auf 8 festgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

2

3

2

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

In Gebiet WR4 soll die maximale Anzahl von Wohneinheiten auf 20 festgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

5

2

0

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Beschluss:

In Gebiet WR4 soll das Staffelgeschoss an der Nordseite 1 m, an den anderen 3 Seiten 2 m zurückspringen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

4

3

0

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Zum weiteren Vorgehen wird einvernehmlich festgelegt, dass der überarbeitete Planungsentwurf mit den eingearbeiteten Festlegungen und den Abwägungsvorschlägen zunächst im Bauausschuss beraten wird mit einer Beschlussfassung über die Empfehlung an die Gemeindevertretung, den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 25 „An den Pappeln“ zu fassen.

 

Das Planungsbüro BSK wird die Unterlagen so rechtzeitig fertigstellen, dass ab 07.03.2023 eine abschließende Beschlussfassung erfolgen kann. Ausschussvorsitz und Bürgermeister werden versuchen, eine Sitzungsterminierung so zu legen, dass zügig eine Auslegung des B-Plans erfolgen kann.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der überarbeitete Entwurf soll im nächsten Bauausschuss am 07.03.2023 beraten werden und in der GV am 15.03.2023 der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1012951&selfaction=print