23.02.2023 - 8 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenka...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kühl stellt den Entwurf vor, der nun ausgelegt werden soll. Er liest ebenfalls die eingereichten Stellungnahmen vor.
Ein Bürger liest seine eingereichte Stellungnahme zum „Urbanen Gebiet“ vor und ist mit der Antwort, die er von BSK erhalten hat, nicht einverstanden. Der Ausschuss folgt den Ausführungen von Herrn Kühl, so dass der Beschluss zur Empfehlung zur Auslegung gefasst werden kann.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße" und "Große Straße" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße" und "Große Straße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BaugB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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2 MB
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2,6 MB
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9
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(wie Dokument)
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245,2 kB
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