15.03.2023 - 7 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Einfri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Wohltorf
- Datum:
- Mi., 15.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Dürlich verweist auf die Beratungen im Bauausschuss. Herr Dr. Teschke ergänzt als Vorsitzender des Ausschusses, dass sich der Bauausschuss intensiv mit der Angelegenheit befasst habe. Die jetzt vorliegende Einfriedungssatzung sei der erste Baustein der Gestaltungssatzung, die fortlaufend über weitere Punkte ergänzt werden solle.
Herr Lentz stellt den Antrag, die Regelung über den Ausgangspunkt, ab dem die zugelassene Höhe von 1,50m für die Einfriedungen zu messen sind, zu präzisieren.
Hierüber wird abgestimmt:
Beschluss 1:
In § 3 wird folgender neuer Satz 1 eingefügt:
Die im folgenden festgelegte Höhenbegrenzungen beziehen sich jeweils auf die Oberkante Gehweg. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, bezieht sich die Höhenbegrenzung auf die Oberkante des Seitenstreifens oder, sofern nicht vorhanden, auf die Fahrbahnhöhe der Straße.
Im alten Satz 4 wird „gemessen ab Oberkante Gehweg“ gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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12 |
7 |
3 |
2 |
Sodann wird über die Gesamtsatzung mit der zuvor beschlossenen Änderung abgestimmt.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Wohltorf beschließt die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Einfriedungen für den bebauten Teil des Gemeindegebietes von Wohltorf.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Gemeindevertretung Wohltorf beschließt den vorliegenden Entwurf der Gestaltungssatzung für Einfriedungen mit der zuvor beschlossenen Änderung öffentlich auszulegen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch die Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen und der Entwurf auf der Internetseite der Gemeinde Wohltorf in der Rubrik „Bauleitplanung“ unter „Sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch“ eingestellt werden.
Nur die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen schriftlich beteiligt werden.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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12 |
12 |
0 |
0 |
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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196,9 kB
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