15.03.2023 - 8 Bebauungsplan Nr. 25 "An den Pappeln" für das G...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Dürlich führt in den Tagesordnungspunkt ein. Er bittet, die Dauer der Auslegung auf drei Wochen zu verkürzen. Frau Hoffmann hat zunächst Bedenken, da von den drei Wochen zwei Wochen in den Ferien liegen würden.

Herr Bürgermeister Dürlich berichtet, dass die Einsichtnahme in die Unterlagen fast nur noch per Internet erfolge und dies somit fast überall in der Welt möglich sei.

Frau Amtsdirektorin Lehmann ergänzt, dass es mit der Verkürzung der Auslegungsdauer möglich werde, dass die Gemeindevertretung am 03.05.2023 den Satzungsbeschluss fassen und den B-Plan damit zum Abschluss bringen könne. Dies sei bei einer vierwöchigen Auslegung aufgrund der dann zu kurzen Aufbereitungszeit nicht möglich.

Diesem Ansatz könne n die Mitglieder der Gemeindevertretung gut folgen.

 

Herr Bürgermeister Dürlich übergibt das Wort an Herrn Kühl vom Planungsbüro BSK.

 

Herr Kühl stellt die Abwägungen und die sich daraus ergebenen Planänderungen vor.

Er berichtet, dass der vorliegende Beschlussvorschlag ergänzt werden solle für den Fall, dass für die Herstellung der Tiefgaragenzufahrt ein weiterer Baum gefällt werden müsse. Dann könne es sein, dass zusätzlicher artenschutzrechtlicher Ausgleich nötig werde. Dies werde derzeit durch einen Biologen geprüft, der dann die erforderlichen Maßnahmen festsetze. Sofern dies fertig sei, solle das Planwerk entsprechend angepasst und zur erneuten Auslegung ergänzt werden.

 

Herr Drabner hält die Regelungen zur Regenentwässerung für zu weich formuliert.

Herr Kühl weist darauf hin, dass es für eine Bebauung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Wasserbehörde des Kreises bedürfe, in der die genauen Verhältnisse geprüft und die entsprechenden Anforderungen festgelegt würden.

 

Herr Bürgermeister Dürlich bedankt sich für die Ausführungen und lässt über den Beschlussvorschlag mit den Änderungen abstimmen.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“ für das Gebiet: „Nördlich Eichenallee, östlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, südlich Auf der Hude, westlich An den Pappeln“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Durch neue Regelungen aufgrund der Garagenzufahrt werden Veränderungen im Gutachten des Artenschutzes notwendig. Das Ergebnis kann sein, dass zusätzlicher artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich wird. Die Veränderungen werden vor der öffentlichen Auslegung in das Planwerk übernommen.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

12

12

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage