30.03.2023 - 7 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenka...

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Wortprotokoll

Herr Kühl vom Planungsbüro BSK erläutert den Gebietstyp „Urbanes Gebiet“ und die wesentlichen Unterschiede zum Allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet. Er erläutert den Vorteil des Urbanen Gebietes für die Bauherren und die Festsetzungsmöglichkeiten der Gemeinde.

 

Bei Erweiterungsbauten oder Neubauten gilt die Regelung, dass im Erdgeschoss einer baulichen Anlage mind. 25 % der Grundfläche des Erdgeschosses für Gewerbebetriebe sowie soziale, kulturelle und andere Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, genutzt werden müssen. Bestandshäuser bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Der Immissionsgrenzwert für die Lärmbelastung ist im Urbanen Gebiet um 3 Dezibel höher sein als im Mischgebiet. Herr Kühl empfiehlt, dass aus Gründen des Lärmschutzes der geringere Immissionsgrenzwert des Mischgebietes im Bebauungsplan festgesetzt wird. Die rechtliche Prüfung über die Zulässigkeit dieser Festsetzung wird derzeit durchgeführt.

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Bartels von der Beratung ausgeschlossen; er war bei der Beratung nicht anwesend.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1014587&selfaction=print