07.06.2023 - 7 Einfriedungssatzung - Satzung der Gemeinde Wohl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Einfriedungssatzung ist beschlossen worden und wurde ausgelegt. Es gibt Einwendungen zu § 3. Diese sollten berücksichtigt werden. Hierbei geht es um die Gestaltungssatzung für den ganzen Ort.

Die Zäune zur Baulinie hin haben mitunter unterschiedliche Höhen (z.B. durch den seitlichen Sichtschutz). Die Baulinie direkt zur Straße soll eingehalten werden, auch in Hinblick auf die Nachbargrundstücke.

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, der Gemeindevertretung folgendes vorzuschlagen:

Hinweis zu § 3: Die Höhenbegrenzung der Einfriedungssatzung soll bis zur vorderen Baulinie oder Baugrenze des jeweiligen Grundstücks, jedoch auf höchstens 10 m, erweitert werden, um hier einen Höhenversatz in den Einfriedungen unmittelbar am Schnittpunkt zur Einfriedung am Straßenrand zu vermeiden.

 

Bevor dieser Punkt von der Gemeindevertretung verabschiedet wird, behält sich der Ausschuss eine Bedenkzeit und eine weitere Überprüfung vor. Der Sachverhalt soll in der nächsten Bauausschusssitzung erneut beraten werden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Einfriedungssatzung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeitster wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgebeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Die Gemeindevertretung Wohltorf beschließt den Erlass der Einfriedungssatzung in der vorliegenden Form, bestehend aus dem Text und der Übersichtskarte, als Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 86 der Landesbauordnung.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

1

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1015933&selfaction=print