04.07.2023 - 10 Einfriedungssatzung - Satzung der Gemeinde Wohl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dieser Tagesordnungspunkt wird intensiv diskutiert. Es stellt sich die Frage, wie sinnvoll eine zusätzliche Gestaltungssatzung für Wohltorf ist, auch in Hinsicht darauf, dass durch die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO-SH) alles geregelt ist. Eine Gestaltungssatzung muss erstens für die Bürger verständlich sein und zweitens muss sie überprüfbar sein. Regelungen, die unkontrollierbar sind, fördern in erster Linie die weitere Bürokratisierung. Innerhalb des Ausschusses gibt es Stimmen, die die Gestaltungssatzung ablehnen. Andere Ausschussmitglieder möchten mit dieser Satzung zu hohe Hecken und Zäune, als auch unschöne Einfriedungen verhindern.

Der Bauausschuss einigt sich darauf jeden Satz des § 3 Einfriedungen / Sichtschutzwände einzeln abzustimmen.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf beschließt die vorliegenden Anlagen der Vorlage 13/003/20213-1 der Gemeindvertretung für den Satzungsbeschluss, mit den folgenden Änderungsanträgen, für die Einfriedungssatzung zu empfehlen.

 

1. Antrag auf Streichung des Satzes in § 3 Einfriedungssatzung:

„Die Bepflanzung auf Friesenwällen darf die Höhe von 1,50 Meter nicht überschreiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

1

0

 

2. Antrag auf Streichung des Satzes in § 3 Einfriedungssatzung:

„Hecken dürfen eine Höhe von 2 m zur Straße nicht überschreiten“

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

1

0

 

3. Antrag auf Streichung des Satzes in § 3 Einfriedungssatzung (roter Passus):

„Die Höhenbegrenzung der Einfriedungssatzung gilt auch für Einfriedungen zwischen den Nachbargrundstücken bis zur vorderen Baulinie oder Baugrenze des jeweiligen Grundstücks, jedoch auf höchstens 10 m, um einen Höhenversatz in den Einfriedungen unmittelbar am Schnittpunkt zur Straßenbegrenzungslinie zu vermeiden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

4. Herr Dr. Gestefeld stellt folgenden Alternativantrag Anfügungssatz zu § 3 Einfriedungssatzung:

„Zu § 3 gilt auch für die, ab der strassenseitigen Grundstücksgrenze, gemessenen ersten 3 m der Einfriedungen zwischen Nachbargrundstücken.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

0

6

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1016671&selfaction=print