05.09.2023 - 8 Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Falkenberg erläutert die Vorlage. Herr Gosch hält eine Präsentation über die möglichen Varianten und betont, dass die genaue Raumplanung noch aussteht. Eine Arbeitsgruppe und die entsprechenden Ausschüsse können sich hierüber zu gegebener Zeit beraten. Die Gemeindevertretung diskutiert die unterschiedlichen Varianten. Herr Ziolek von der TuS führt aus, warum für den Verein eine 2-fach-Halle die beste Variante wäre. Er betont besonders, dass mit der derzeitigen Raumsituation der aktuelle Bedarf des Vereins nicht gedeckt werden kann. Die Räume seien zu klein und viele Sportarten könnten nicht angeboten werden.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass auch weitere örtlichen Institutionen bei erweitertem Raumangebot ihre Aktivitäten bedarfsgerecht ausweiten würden. Dies seien u.a. der Schulsport, die Offene Ganztagsschule, die örtlichen Kitas, die Freiwillige und Jugendfeuerwehr, die AWO, die VHS und die Offene Kinder- und Jugendarbeit. Im Ortsentwicklungskonzept sei beschrieben, dass die betreffenden Gebäude: Turnhalle, ehemalige Tennishalle und Vereinsheim der TuS alle abgängig sein werden. Daher sei ein Neubau einer 2-fach-Halle als Ersatz für diese 3 Liegenschaften anzustreben. Das Projekt würde für den Haushalt der Gemeinde allerdings eine hohe Belastung darstellen – selbst wenn es gelingen würde, Fördermittel in Aussicht gestellter Höhe dafür einzuwerben. Frau Hesse aus dem Bauamt erläutert, dass die Nutzwertanalyse dem Fördermittelgeber ausreicht als Begründung für einen Ersatzneubau, statt einer Sanierung. Es wird darauf eingegangen, dass dieser Fördermitteltopf die Chance auf einen hohen Förderanteil biete und somit die „große Lösung“ als Förderantrag anzustreben sei. Sollte ein Förderantrag nicht erfolgreich sein, so könne für kleinere Lösungen (Ersatzbauten einzelner Gebäude; Sanierungen) auch andere Fördermittelmöglichkeiten greifen (z.B. Landesmittel „GAK“) Dafür sei es wichtig, dass es da von der Gemeinde erstellte Ortsentwicklungskonzept gebe. In der Diskussion sind sich alle darüber einig, dass im Bereich der Sportstätten bauliche Maßnahmen in den nächsten Jahren unumgänglich sein werden. Es wird die Chance gesehen, durch die Fördermittel eine möglichst nachhaltige Lösung umsetzen zu können. Es wird jedoch auch betont, dass die Zustimmung zum Antrag auf Fördermittel noch nicht einem Beschluss zur Durchführung der Maßnahme gleichkommt. In jedem Fall sei über Finanzierungsfragen – genauso wie über ein Raumprogramm – im weiteren Verlauf des Projektes noch eingehend zu beraten.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass ein Förderantrag für eine 2-fach-Halle beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eingereicht wird. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Förderantrag zu unterschreiben und die Planungsleistung für die Erstellung der Förderantragsunterlagen im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu beauftragen. Die benötigten Haushaltsmittel sowie die Fördermittel werden für das Haushaltsjahr 2024 und folgende eingeplant. Redaktionelle Änderungen der Projektskizze sind noch möglich.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

17

17

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.