30.08.2023 - 7 Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Re...

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Wortprotokoll

Die Vorsitzende Frau Zimatrys stellt die Frage zur Diskussion, ob man den aufgestellten Plan nicht noch schärfen sollte, um das Naherholungsgebiet rund um Wohltorf besser zu schützen und zu erhalten. Dazu hat Frau Zimatrys vier Punkte erarbeitet.

  • Sollte für die Bereiche Wohltorf und Aumühle eine maximal zulässige Verdichtung (und Flächenversiegelung) genau definiert und im Regionalplan fixiert sein? Dieser Bereich könnte als „Erhaltungszone“ benannt sein.
  • Soll die „Verdichtungszone Reinbek/Glinde“ mindestens einen Abstand von     1 km vom NSG Billetal/Sachsenwald einhalten („Schutzzone“), um den natürlichen Wasserhaushalt und die wertvollen Naturquellen im Billetal nicht zu gefährden?
  • In der gleichen „Schutzzone Billetal“ sollte keine (weitere) Grundwasserentnahme zulässig sein.
  • Langfristig sollte die Region Sachsenwald/Billetal mit angrenzenden Gemeinden als wertvolles Naherholungsgebiet in der gegenwärtig wenig verdichteten Struktur erhalten bleiben.

Im Ausschuss wird intensiv diskutiert, inwieweit man Einfluss auf den Regionalplan nehmen kann. Es besteht allgemeiner Konsens eine Zusammenarbeit mit den Nach-

barkomunen anzustreben, um sich auszutauschen und gemeinsame Lösungen in Bezug auf den Erhalt des Naherholungsgebietes rund um Wohltorf und

Reinbek zu finden. Dazu wird folgende Empfehlung mit in das Protokoll aufgenommen:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgermeisterin mit der Stadt Reinbek

Kontakt aufzunehmen und sich für den Erhalt der Freiflächen, nördlich der Bahnlinie und der Bille, einzusetzen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III in der vorliegenden Fassung mit der Änderung, dass „K80“ durch „K18“ ersetzt wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage