12.10.2023 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück „Otternweg 11d“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der zulässigen Grundfläche der Garage für das Grundstück „Otternweg 11d“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung einer Doppelgarage für das Grundstück „Otternweg 11d“ zu erteilen.

 

Die Fahrstreifenbreite von 0,5 Metern ist bitte zu überprüfen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

5

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Steinberg von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1018817&selfaction=print