12.10.2023 - 9 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenka...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es fehlt noch der folgende Beschluss, um den B-Plan auslegen zu können.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt folgende Festsetzung zu wählen: Innerhalb des urbanen Gebietes wird gemäß § 6a Abs. 4 BauNVO festgesetzt, dass im Erdgeschoss einer baulichen Anlage mindestens 15 % der maximal festgesetzten Geschossfläche nur für Nutzungen gem. Teil B, 1.1 Punkt 2., 3., 4. und 5. zu verwenden sind. Dies beinhaltet Geschäfts- und Büroräume, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, sowie kirchliche, soziale, gesellschaftliche und sportliche Zwecke.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung. den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße" und "Große Straße" zu fassen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

5

0

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1018820&selfaction=print