05.12.2023 - 8 Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/E...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss

Beschluss:

Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplanes gem. § 47d BImSchG zur Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes vom 15.03.2019 der Gemeinde Dassendorf. Der Entwurf ist zur Mitwirkung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

0

6

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

Der PLA sieht sich aufgrund der folgend genannten Punkte nicht in der Lage dem Lärmaktionsplan in der vorgelegten Fassung zu zustimmen:

 

Betroffen sind Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.

 

>wann und wie wurden diese Daten erhoben?

>was ist mit der L315 (Mühlenweg)?

 

Lärmaktionsplan 2.2

70 Menschen sind ganztägig sehr hohen Belastungen ausgesetzt (über 65 db Lden)

 

Gemäß Anlage „Belastungsstatistik Straße“ (gültiges Verfahren) sind 10 Menschen Belastungen von über 70 bis 75 db Lden ausgesetzt.

Diese sind im Lärmaktionsplan nicht zu finden. Maßnahmen?

 

Welche Fördermöglichkeiten der EU/des Bundes/des Landes/des Kreises gibt es, womit Anwohner bei Lärmminderungsmaßnahmen unterstützt werden. Ein Mitglied des PLA berichtet, dass es entsprechende Programme gibt und Sie Fördergelder erhalten hat.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1020780&selfaction=print