14.12.2023 - 9 Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Suhk hatte gehofft, Frau Haralambous zu diesem TOP referieren könnte, leider ist Sie heute Abend nicht da. Der Amtsdirektor kann zu dem Thema leider auch nichts Weiteres sagen.

 

Frau Dr. L. Nigbur fragt nach, ob der Umweltausschuss zu dem Thema beraten hat.

 

Herr Johannsen sagt:

  • Bittet um öffentliche Auslegung für die Bürger*innen
  • B-Plan Kuhkoppel wurde bereits 1998 berücksichtigt und begrenzt auf die L314.
  • Die Lärmauswirkungen waren da bereits weniger spürbar.
  • Er bittet um Rückgabe an den Bau- und den Umweltausschuss, um die aktuellen Auswirkungen zu prüfen.

 

Herr Suhk bringt ein, dass es sich hier um eine aktuelle Auflistung der Daten vom Amt handelt, die jetzt ausgelegt werden sollen. Man muss dabei beachten, dass hier keine Fristen versäumt werden.

 

Herr Dr. Jantzen ist skeptisch, ob ein Beschluss gefasst werden könnte.

 

Herr Bastian sagt, die Beratung könnte in die Ausschüsse gegeben werden, denn hier handelt es sich lediglich nur um einen Entwurf.

 

Daraufhin ergeht folgender Beschluss.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplanes gem. § 47d BImSchG der Gemeinde Aumühle. Der Entwurf ist zur Mitwirkung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

15

15

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage