14.12.2023 - 8 3. Änd. Bebauungsplan Nr. 9 "Billenkamp" mit de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Suhk übergibt an Herrn Bastian, der führt kurz in den Sachverhalt ein.

 

Herrn Kühl vom Planungsbüro führt weiter den Sachverhalt vor.

 

Die Gutachten sind erfolgt mit Forderungen, die machbar und nicht machbar sind. Ein Dunkelkorridor für Fledermäuse ist zwingend notwendig. Das wurde bereits im Bauausschuss diskutiert.

 

Das Gutachten wird durch Herrn Pönicke angepasst und das neue Gutachten folgt. Der Bauausschuss tagte erst am 07.12.23 daher kamen die Unterlagen jetzt so kurzfristig.

 

Herr Bastian ergänzt, dass die Artenschutzuntersuchung für das Vorhaben ungünstig ist. Es muss versucht werden, für die Gemeinde das max. Vertretbare rauszuholen. Daher ist die Auslegung des B-Planes notwendig, um auch die UNB anzustoßen.

 

Herr Johannsen bittet das Amt, die Auslegung dringend noch vor Weihnachten beginnen.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" – Hier: Teilbereich "Bergstraße 9 und 11/11a" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" – Hier: Teilbereich "Bergstraße 9 und 11/11a" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

15

15

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

Herr Kühl und seine Kollegin verlassen die Sitzung.