21.03.2024 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenhei...

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Wortprotokoll

Der Ausschuss bittet Frau Gade-Müller um Prüfung und Information, welche Möglichkeiten und Konsequenzen die Errichtung des Antennenträgers für Aumühle bedeutet. Wurde auch geprüft, ob Aumühle von diesem Standort aus ebenfalls mit besserem Mobilfunksignal abgedeckt werden kann?

 

Wurden die Anwohner über die geplante Errichtung des Antennenträgers informiert?

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB für die Errichtung eines Antennenträgers (45 m Stahlgittermast + 5 m Aufsatzrohr opt.) einschließlich Technikstellfläche auf dem Flurstück 57/21 der Flur 47 (zwischen Reithalle und Eisenbahnmuseum).

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.