12.03.2024 - 7 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 12.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
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Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Dassendorf wird für das Gebiet: "Südlich der bebauten Grundstücke Rotdornweg, westlich Mühlenweg und nördlich Bornweg" die 28. Änderung aufgestellt. Planungsziel ist die Änderung der zukünftigen Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche sowie die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte (KiTa) oder einem alternativen Ersatzstandort für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.
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Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
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Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Stadtplanungsbüro beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet unter www.dassendorf.de in der Rubrik Bauleitplanung für die Dauer eines Monats erfolgen. Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum öffentlich im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, ausgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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127,4 kB
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