27.03.2024 - 10 4. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 8 fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dassendorf beschließt:

 

  1. Für das Gebiet „Dassendorf Dorf, nördlich der B 207, südlich Hohlweg“ wird die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt. Planungsziel ist eine textliche Änderung bezüglich der Zulässigkeit von landwirtschaftlichen Nebenanlagen auf privaten Grünflächen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange soll durch die Bauverwaltung erfolgen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet: „Dassendorf Dorf, nördlich der B 207, südlich Hohlweg“ und die Begründung werden in der Vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

16

16

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage