30.05.2024 - 11 Private Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Das Bauvorhaben kann nicht beurteilt werden, da die Berechnung der GRZ II fehlerhaft ist. Der Antragsteller hat die Pflasterfläche nur zur Hälfte angerechnet, weil sie zu 50% versickerungsfähig ist. Dies gilt für die Berechnung der Größe der Versickerungsanlagen, aber nicht bei der Berechnung der GRZ II.