30.05.2024 - 14 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Entfernung der zum Erhalt festgesetzten Hecke auf einer Länge von ca. 1,60 m für das Grundstück „Weidenstieg 1“. Aus Gründen des Naturschutzrechtes darf die Hecke nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 29. Februar beseitigt werden. Zur Einhaltung der GRZ II ist der bestehende Stellplatzbereich und der Fußweg gemäß der Zeichnung zurückzubauen.

Bei allen Arbeiten sind die Bestimmungen der DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen – einzuhalten.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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