30.05.2024 - 15 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der GRZ II für die Errichtung eines verfahrensfreien Gartenhauses auf dem Grundstück „Bergstraße 5“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung eines verfahrensfreien Gartenhauses auf dem Grundstück „Bergstraße 5“ zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

0

4

3

 

Begründung der Versagung:
Es handelt sich hierbei um eine Überschreitung der GRZ II von 7,5 %. Die Einhaltung der GRZ wird als Grundzug der Planung gesehen. Es wird befürchtet, dass dies eine negative Vorbildfunktion für andere Grundstückseigentümer hat und sich zukünftig andere Antragsteller darauf beziehen könnten.

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.