30.05.2024 - 10 Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 30.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Die Gemeindevertretung beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Aumühle gem. § 47 BImSchG in der vorliegenden Fassung.
Der Bauausschuss regt an, folgende Punkte aufzunehmen:
2.4 Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des
Lärmaktionsplans
- Lärmreduzierung für die betroffenen Anlieger
3.2 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm
Gibt es eine langfristige Strategie?
- Ja
- Senkung der Fahrgeschwindigkeit innerhalb der Gemeindegrenzen
Hier: Zwischen den Straßen zur Krim und der Holzhofkreuzung
auf 50km/h
3.4 Geschätzte Anzahl der Personen in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet,
für die sich der Straßenverkehrslärm durch die vorgesehenen Maßnahmen
innerhalb der nächsten fünf Jahre reduziert
170 streichen und stattdessen 130 Personen einfügen, siehe Pt. 2.2
4.3 Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben, freiwillige Angabe der Gemeinde:
- Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben sollen vom Amt einfügt werden, Anzahl der Unterschriften unter den Einsprüchen (12 inkl. Unterschriftenliste)
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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918,9 kB
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