06.06.2024 - 12 Feuerwehrangelegenheite...

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Wortprotokoll

Bürgermeister Suhk erläutert den Sachverhalt. Am 02.08.2024 soll das neue HLF geliefert werden. Alle Angebote liegen unter 120.000 Euro.

Herr Westphalen weist darauf hin, dass in allen Angeboten eine Beheizung nicht enthalten ist und diese Kosten dann ggf. zusätzlich bereitgestellt werden müssten.

Frau Elsaßer fragt nach, ob die Leichtbauhalle auch wieder verkauft werden kann, wenn sie nicht mehr benötigt wird.

Bürgermeister Suhk erklärt, dass der Bedarf an Leichtbauhallen tatsächlich da ist und man die Halle wieder verkaufen könnte.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt für die Errichtung einer Leichtbauhalle außerplanmäßig Kosten in Höhe von bis zu 120 T€ bereit zu stellen.

Die Deckung erfolgt über die bereitgestellten Mittel für den Neubau der Feuerwehr Aumühle.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung des Vergaberechts, für die Errichtung der Halle die erforderlichen Aufträge zu vergeben.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

16

16

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1025553&selfaction=print