30.05.2024 - 8 Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 30.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Beschluss 2 wird zur Diskussion zurück in die Fraktionen verwiesen. Es ist unklar, ob es sich bei dieser Fläche nicht vielleicht um eine Ausgleichsfläche handelt, welche im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Schließung des Bahnüberganges in Friedrichsruh mit der Verlegung der Landesstraße und Neubau einer Brücke über die Eisenbahntrasse herangezogen wurde.
Das Bauamt wird gebeten folgende Fragen hierzu zu beantworten:
Überprüfung der Möglichkeit der Eingemeindung und Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Sachverhalt zur Ausgleichsfläche.
Hinweis der Verwaltung:
Ob die Möglichkeit der Eingemeindung besteht, wird derzeit von der Kommunalaufsicht geprüft. Hierfür besteht evtl. Klärungsbedarf mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.
Nur wenn die Fläche eingemeindet ist, kann der Flächennutzungsplan für den Bereich erweitert werden.
Auf dem Grundbuchblatt des Flurstückes gibt es keine Eintragung als Ausgleichsfläche. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) versucht derzeit mit der Deutschen Bahn zu klären, ob es sich um eine Ausgleichsfläche handelt. Die Deutsche Bahn hat damals das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Bis heute sind die Grundstücksübertragungen an das Land nicht abgeschlossen. Der Vorgang wird als „Altlast“ beim LBV geführt.
Dem Antragsteller wird empfohlen, vor der Beantragung der Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Beratung des Bauamtes wahrzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,9 kB
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2
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287,9 kB
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3
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942,1 kB
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