30.05.2024 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück „Schönningstedter Straße 1“ in Aumühle.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

0

5

2

 

Begründung der Versagung:

Begründet wird die Versagung mit der Größe der Werbeanlage, welche sich nicht in die nähere Umgebung einfügt. Werbeanlagen in dieser Größe sind nicht in dem Mischgebiet vorhanden. Die Notwendigkeit der Werbeanlage für den Betrieb der Aral-Tankstelle ist nicht gegeben, da diese für Fremdwerbung genutzt werden soll.

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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