03.07.2024 - 7 Neubau Feuerwehrgerätehau...

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Wortprotokoll

In den letzten Wochen ist vom Architekt Goessler eine Machbarkeitsstudie über den Neubau des Gerätehauses erstellt worden. Dabei wurden die alten Varianten A + B betrachtet. Hierbei wurde schnell klar, dass auf dem Standort B das Gerätehaus nicht erstellt werden kann (größere Abstände um die Brunnen, 10m breiter Dunkelkorridor parallel zur Bismarckallee, Probleme mit den Anlagen der HoWa).

Deshalb wurde schon frühzeitig die Variante B verworfen und nur der Standort A (ehemals Riedner) untersucht. Es wurden die Varianten A und A1 entwickelt.

In der Arbeitsgruppe wurde final die Variante A1 für die beste Lösung erachtet.

Durch die gesonderte Zufahrt von der Bergstrasse nur für die Feuerwehr muss für Bauhof / Polizei / Volkshochschule und für die Howa jeweils eine eigene Zufahrt von der Bismarckallee erstellt werden.

 

Beschluss 1:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, ihren Beschluss vom 24.03.2022, TOP 16, beide Standorte A und B parallel zueinander zu untersuchen, aufzuheben und sich auf den Standort A zu einigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0


Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.


Beschluss 2:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, die Empfehlung der Arbeitsgruppe anzunehmen und spricht sich für die Standortvariante A1 aus.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
 

Beschluss 3:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, die Planung von 2 neuen Einfahrten von der Bismarckallee aus auf das Gelände und dafür die bestehende Zufahrt von der Bismarckallee zu schließen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1026357&selfaction=print