18.11.2024 - 9 Zuschussanträge für das Jahr 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 18.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Birgit Prahl
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle beschließt unter Vorbehalt, dass die Mittel im Haushalt 2025 bereitgestellt werden:
- der Volkshochschule der Sachsenwaldgemeinden Aumühle und Wohltorf e. V. – ab 01.01.2025 dann Volkshochschule Hohe Elbgeest e. V. – für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 1,25 Euro pro Einwohner*in zu gewähren;
Produktkonto: 12.28100.531800. Davon sollte die Hälfte von der Stiftung Aumühle übernommen werden.
- der Städtepartnerschaft Aumühle/Wohltorf – Mortagne-sur-Sèvre für das Jahr 2025 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 Euro plus 200,- Gastgeschenk für die Durchführung des Gegenbesuches in Mortagne zu gewähren;
Produktkonto: 12.28100.543100. Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen.
- dem Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e. V. einen Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro für die Durchführung der Aktion Ferienpass im Jahr 2025 zu gewähren,
Produktkonto: 12.36300.531800. Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen.
- der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wohltorf einen Zuschuss in Höhe von maximal 400,00 Euro für die Durchführung eines Erste-Hilfe-Kurses für Jugendliche im Jahr 2025 zu gewähren;
Produktkonto: 12.36300.531800. Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen.
- dem Turn- und Sportverein Aumühle-Wohltorf von 1910 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 30,00 Euro pro jugendlichem Aumühler Mitglied (auf Basis der aktuellen Mitgliederliste 2025) für das Jahr 2025 zu gewähren.
Produktkonto: 12.42100.531800. Die Mitgliederliste gilt als Verwendungsnachweis.
