05.06.2025 - 11 Satzung der Gemeinde Aumühle über "Besonderes V...

Reduzieren

Wortprotokoll

Bürgermeister Suhk erläutert die Vorlage.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die beigefügte Vorkaufsrechtssatzung „Besonderes Vorkaufsrecht – Viertbusch“ gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und billigt die Begründung zur Satzung.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

15

15

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=1034625&selfaction=print